"WEIL ES ZU HAUSE AM SCHÖNSTEN IST" 
 

Verhinderungspflege


Was ist das?

Eine Pflegevertretung bzw. Verhinderungspflege genannt, kann von unserem Pflegedienst übernommen werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Pflegestufe 0, I, II oder III


- Welche Möglichkeiten der Ersatzpflege bestehen?

Die Verhinderungspflege kann im häuslichen Bereich durch private Pflegepersonen und zugelassene Pflegedienste erbracht werden. Sie kann ebenfalls außerhalb der häuslichen Umgebung in Pflegeeinrichtungen erfolgen.

- In welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten?

Wird die Pflege durch professionelle Ersatzpflegekräfte (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung) sichergestellt, übernehmen die Pflegekassen die entstandenen pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1612 EUR für Sie. Es können 50% der Kurzzeitpflege (diese beträgt ebenfalls 1.612€ pro Jahr) mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass die Leistung auf Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde. Werden beide Beträge miteinander kombiniert, kann also von einem jährlich maximal auszuzahlenden Betrag von 2.418 € ausgegangen werden. Kosten für Verhinderungspflege in einer Stationären Einrichtung, werden für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr übernommen.

- Was passiert in dieser zeit mit meinem Pflegegeld?

Für die Zeit der Verhinderungspflege, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages, wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Hier ein Rechenbeispiel: Der pflegende Angehörige fährt für 16 Tage in den Urlaub. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für den Pflegegrad 2 in Höhe von 316 € im Monat gewährt. Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld bezahlt (2/30 von 316 € = 21,06 €). An den übrigen 14 Tagen wird die Hälfte der Leistungen gezahlt (14/30 von 158 € = 73,73 €). Insgesamt werden also 94,79 € an Pflegegeld während des Zeitraums der Ersatzpflege ausgezahlt.

- Was ist die stundenweise Verhinderungspflege?

Von stundenweiser Verhinderungspflege wird gesprochen, wenn die Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Stück verhindert ist. In diesen Fällen wird das Pflegegeld für die Tage der stundenweisen Verhinderungspflege in voller Höhe weiter gezahlt. Dies gilt nicht, wenn die Pflegeperson beispielsweise wegen einem mehrtägigen Erholungsurlaub oder stationären Krankenhausaufenthalt verhindert ist.

- Wie kann ich die Leistung der Verhinderungspflege erhalten?

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Verhinderungspflege mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Sie detailliert beraten und über die Höhe der Leistungen informieren können. Alle weiteren Fragen zum Thema Verhinderungspflege, Verhinderungspflegegeld und Pflegegeld beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. In Forchheim und Umgebung stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.



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