"WEIL ES ZU HAUSE AM SCHÖNSTEN IST" 
 

Pflegeleistungen nach §45b SGB XI


Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI, sind folgende Leistungen erstattungsfähig:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. Vorlesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos oder Kochen
  • Kontrollbesuche
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Behördenbesuch, Arztbesuch und Apothekengang


Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.

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