Pflegeleistungen nach §45b SGB XI
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI, sind folgende Leistungen erstattungsfähig:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. Vorlesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos oder Kochen
- Kontrollbesuche
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Behördenbesuch, Arztbesuch und Apothekengang
Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.