"WEIL ES ZU HAUSE AM SCHÖNSTEN IST" 
 

Grundpflege


Mobilität

  • Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
  • Umlagern
  • An- und Auskleiden
  • Gehen, bzw. die Benutzung des Rollstuhls
  • Stehen (Transfer)
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung



Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung


Ernährung

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung


Prophylaxen

  • Prophylaxen verschiedener Art, je nach Bedarf



Pflegegrade – die neuen Pflegestufen ab 2017 Pflegestärkungsgesetz 2

Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien ab 2017 Pflegegrade 1-5 genannt. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen ab 2017 den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der Pflegestufen in das neue Modell.


Pflegegrad 1

Pflegegrad 1

- geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz PSG II prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2

- Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie bei der Überleitung in alle folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigkeit, mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Dies wirkt sich auch auf die Gelder aus.

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3

- Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Die Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun höhere Leistungen beziehen.

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4

- Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5

- Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird seit 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.



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