"WEIL ES ZU HAUSE AM SCHÖNSTEN IST" 
 

Grundpflege


Mobilität

  • Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
  • Umlagern
  • An- und Auskleiden
  • Gehen, bzw. die Benutzung des Rollstuhls
  • Stehen (Transfer)
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung



Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung


Ernährung

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung


Prophylaxen

  • Prophylaxen verschiedener Art, je nach Bedarf



Pflegegrade – die neuen Pflegestufen ab 2017 Pflegestärkungsgesetz 2

Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien ab 2017 Pflegegrade 1-5 genannt. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen ab 2017 den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der Pflegestufen in das neue Modell.




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