Grundpflege
Mobilität
- Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen
- Umlagern
- An- und Auskleiden
- Gehen, bzw. die Benutzung des Rollstuhls
- Stehen (Transfer)
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Körperpflege
- Waschen
- Duschen
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
- …
Ernährung
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Prophylaxen
- Prophylaxen verschiedener Art, je nach Bedarf
Pflegegrade – die neuen Pflegestufen ab 2017 Pflegestärkungsgesetz 2
Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien ab 2017 Pflegegrade 1-5 genannt. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen ab 2017 den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Die Umstellung erfolgt durch eine formale Übertragung der Pflegestufen in das neue Modell.