"WEIL ES ZU HAUSE AM SCHÖNSTEN IST"
Finanzierung Ihrer ambulanten Pflege
- Die Kosten für die ambulante Pflege (Behandlungspflege), die durch den Arzt verordnet wird, tragen in der Regel die Krankenkassen.
- Die Kosten für die Pflegeversicherungsleistungen (im Bereich Körperpflege, Bewegung, Ernährung und Hauswirtschaft) werden von den Pflegekassen bis zur Höhe der jeweiligen Pflegestufe übernommen.
- Zusätzliche Leistungen können in Anspruch genommen werden. Diese müssen privat finanziert werden.
- Wir unterstützen Sie gern schon im Vorfeld Ihrer ambulanten Pflegeversorgung bei der Bewältigung von Formalitäten (z.B. bei Anträgen an die Pflege- und Krankenkassen) und erstellen Kostenvoranschläge.
- Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um eine ausreichende pflegerische Versorgung gewährleisten zu können, helfen wir Ihnen dabei, einen Antrag auf ergänzende Leistungen durch den Sozialhilfeträger zu erstellen.