Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, erkranken oder verreisen möchten, übernehmen wir die Pflegevertretung. So läuft die Versorgung lückenlos weiter – zuverlässig, flexibel und genau nach Ihren Bedürfnissen.

Was ist das?

Die Verhinderungspflege (Pflegevertretung) springt ein, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe vorübergehend ausfällt. Der Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit alle vereinbarten Pflegeleistungen.

Die gepflegte Person benötigt mindestens Pflegegrad 2 und muss zuvor 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein.

Die Verhinderungspflege kann zu Hause durch einen Pflegedienst oder private Pflegepersonen erfolgen. Sie ist auch in Einrichtungen möglich, wenn dort kurzfristige Betreuung angeboten wird.

Während eines individuellen Gesprächs wird alles erörtert.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld voll erhalten.
Bei tageweiser Vertretung wird es für diesen Zeitraum um 50 % gekürzt.

Die Vertretung dauert weniger als 8 Stunden pro Tag. Dadurch wird kein „Pflege-Tag“ ausgelöst, und das Pflegegeld bleibt unverändert.

Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse der versicherten Person – per Telefon, E-Mail oder schriftlich. Nach der Bewilligung kümmern wir uns um die Durchführung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei Antrag, Formularen und Planung.

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