Grundpflege – Unterstützung im Alltag
Wir helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen bei allen wichtigen Aufgaben der täglichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dabei fördern wir Selbstständigkeit, achten auf Sicherheit und gehen stets respektvoll und einfühlsam vor.
Unsere Grundpflege: Hilfe im Alltag, die Sicherheit gibt
Mobilität & Bewegung
Aufstehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen/Rollstuhl, Transfer, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung
Körperpflege
Waschen, Duschen, Zahnpflege,
Kämmen, Rasieren,
Darm- und Blasenentleerung
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Prophylaxen
Sturz-, Dekubitus- und weitere Prophylaxen nach Bedarf
Pflegegrade zeigen, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf – und desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen ersetzt haben.
Bewertet werden z. B. Mobilität, Orientierung, Körperpflege, Ernährung und der Umgang mit Erkrankungen. Aus allen Bereichen entsteht ein Punktwert, der zum Pflegegrad führt.
Pflegegrade einfach erklärt
Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Menschen mit Pflegegrad 1 kommen im Alltag weitgehend allein zurecht, benötigen aber punktuelle Unterstützung, z. B. beim Haushalt, der Orientierung oder kleinen körperlichen Aufgaben. Der Fokus liegt auf Erhalt der Selbstständigkeit. Es stehen vor allem Entlastungsleistungen zur Verfügung, z. B. der Entlastungsbetrag oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Hier besteht ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf, zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität oder Ernährung. Pflegebedürftige können viele Aufgaben noch selbst ausführen, benötigen jedoch tägliche Hilfe. Mit Pflegegrad 2 stehen sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zu, die ambulante Pflegedienste übernehmen können.
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die betroffene Person kann zentrale Bereiche des Alltags nicht mehr allein bewältigen. Körperpflege, Ankleiden, Mobilität oder Medikamentenmanagement erfordern feste, wiederkehrende Unterstützung. Pflegegrad 3 ermöglicht höhere Leistungsbeträge für professionelle Pflege und Entlastung der Angehörigen.
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Im Alltag ist nahezu durchgehend Unterstützung nötig. Viele Tätigkeiten wie Waschen, Essen, Umlagern oder Transfers können nicht mehr selbstständig ausgeführt werden. Pflegegrad 4 ermöglicht umfangreiche Leistungen, damit eine sichere Versorgung zu Hause möglich bleibt.
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Dieser Pflegegrad beschreibt einen sehr hohen Pflege- und Betreuungsaufwand, oft mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen. Es sind intensive pflegerische Maßnahmen notwendig, z. B. bei schweren neurologischen Erkrankungen. Pflegegrad 5 stellt die höchsten Leistungsbeträge zur Verfügung, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
